Insolvenz: Vergütung trotz Mängeln – aber anders
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Vergütungsansprüche bei Bauinsolvenzen neu geordnet. Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen der Auftragnehmer insolvent wird, bevor das Werk abgenommen wurde. Die bisherige Rechtsprechung wurde in wesentlichen Punkten korrigiert.