Digitale Baugenehmigung – was heute schon geht und was das Recht erlaubt
Deutschland digitalisiert das Baugenehmigungsverfahren – erst beim Antrag, zunehmend auch in der Prüfung. Baden-Württemberg, das hier in den Vordergrund gestellt werden und in dem im Frühjahr 2026 gewählt wird, hat das „Virtuelle Bauamt“ (ViBa BW) ins Leben gerufen. Der Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) zählt mit dem Projekt „KImberly“ zu den Vorreitern. Parallel entstehen KI-gestützte Tools für Vollständigkeits-, Plausibilitäts- und Regelchecks. Vollautomatische Bescheide bleiben allerdings die Ausnahme, KI-
Assistenz die Regel. Was bedeutet das für Baupraxis und Recht?
1. Status: Digitaler Bauantrag ist da – nicht nur als Pilot
Baden-Württemberg betreibt mit ViBa BW eine landesweite Plattform: Einreichung, Kommunikation und Bescheiderteilung laufen digital – „von A wie Antrag bis Z wie Zustellung“. Der Neckar-Odenwald-Kreis arbeitet seit 2025 über ViBa BW. „Wir bleiben eine digitale Baurechtsbehörde“, so Fachdienstleiterin Nadine Bischoff, die im Oktober 2025 auf der Expo Real über die Möglichkeiten und Grenzen, vor allem auch über die Schwierigkeiten, die Bauherren und Kollegen mit diesem Tool haben, berichtet hat. Für Antragsteller heißt das jedenfalls u. a. Bund-ID/ELSTER-Konto einrichten und Unterlagen strukturiert hochladen.
Auch jenseits des NOK gilt: Landkreise wie der Rhein-Neckar-Kreis haben die digitale Antragstellung verpflichtend umgestellt (ab 01.01.2025 nach LBO nur noch digital). Das verdeutlicht den bundesweiten Trend: Papier raus, Prozesse rein.
2. Das technische Rückgrat: XBau, XPlanung & BIM
Die Austauschformate XBau (bauaufsichtliche Verfahren) und XPlanung (Planungsdaten) sorgen dafür, dass Informationen maschinenlesbar zwischen Bauherrschaft, Entwurfsverfassern und Behörden fließen. XBau definiert die Strukturen und Inhalte sämtlicher Nachrichten im Verfahren (Antragsdaten, Verfahrensstände, Bescheide usw.).
Nächster Schritt: BIM-Modelle als Datenquelle. Geplant ist, Inhalte direkt aus IFC/BIM in XBau-Nachrichten zu übernehmen und für teilautomatisierte Regelprüfungen (bauordnungs-/bauplanungsrechtlich) zu nutzen – das senkt Medienbrüche und schafft eine prüfbare Datenbasis.
3. KI in der Praxis: Vom Reallabor zur Arbeitserleichterung
Aus dem NOK kommt ein prominentes Beispiel: Das Projekt „KImberly“ adressiert Vollständigkeits- und inhaltliche Erstprüfungen in Baugenehmigungsverfahren – KI unterstützt Sachbearbeitung, zeigt Lücken an, strukturiert Inhalte und bereitet den Abgleich mit Rechts- und Normvorgaben vor. Ansprechpartnerin: Nadine Bischoff (Fachdienst Baurecht).
Das Projekt, zusammen mit dem Münster KIUnternehmen
„syte“ entwickelt und vom Landtag Baden-Württemberg und Staatsministerium (InnoLab_bw) Baden-Württemberg gefördert, zielt auf die
Automatisierung zentraler Prüfschritte – kein „Roboter-Bescheid“.
Aktuelle Einblicke liefert ein Podcast-Interview mit dem Kreis, in dem die Umstellung auf digitale Bauanträge und KI-basierte Prüfbausteine geschildert werden, die die Fallbearbeitung schneller und konsistenter machen sollen.
4. Was das Recht (noch) bremst – und warum das sinnvoll ist
Vollständig automatisierte Verwaltungsakte sind im deutschen Recht nur zulässig, wenn ein Fachgesetz das ausdrücklich trägt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum besteht (§ 35a VwVfG; Parallelen in AO/SGB X). Baugenehmigungen enthalten regelmäßig Wertungen (Standsicherheit/Brandschutz, Abweichungen, Befreiungen) – daher ist KI-Assistenz realistisch, Vollautomation nicht. Die Diskussion, ob § 35a VwVfG zu eng gefasst ist, läuft – bislang mit guten Gründen – auf eine menschliche Letztverantwortung hinaus. Konsequenz: KI darf vorprüfen, strukturieren, vergleichen, plausibilisieren – die rechtsverbindliche Entscheidung trifft weiterhin der Mensch.
5. Fünf konkrete KI-Hebel – rechtssicher „de lege lata“
1. Vollständigkeits-Check: KI prüft eingehende Anträge gegen XBau-Pflichtfelder und lokale Bauvorlagenlisten; Rückfragen reduzieren, „Ping-Pong“ vermeiden.
2. Dokumenten-Parser: Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung automatisch verschlagworten; Anlagen sauber mappen; Suchzeiten senken.
3. Regel-Pre-Checks: teilautomatisierte Abgleiche zu formalen Anforderungen (z. B. Fristen, Beteiligungen), zu einfachen materiellen Kriterien (z. B. GRZ/GFZ aus Digitalplänen), kein Ermessensersatz.
4. BIM-gestützte Konsistenz: IFC-Modelle auf Attribut-Vollständigkeit scannen (z. B. Brandschutzklassen, Rettungswege), Auffälligkeiten markieren.
5. Transparenz-Protokolle: Jede KI-Prüfung erzeugt Nachvollziehbarkeits-Logs – wichtig für Rechtsstaatlichkeit, Akteneinsicht und Dienstanweisungen.
6. Mini-Case: Neckar- Odenwald-Kreis
- Plattform: ViBa BW; digitale Einreichung ist Pflicht (nicht viBa).
- KI-Baustein: „KImberly“ unterstützt Prüfschritte; Sichtbarkeit in der Fachöffentlichkeit (u. a. Beiträge von Nadine Bischoff).
- Transfer: Erfahrungen aus dem Reallabor lassen sich auf andere Kreise/Länder übertragen – sofern XBau-konform und mit klaren Leitlinien (Aufgabenzuschnitt, Vier--Augen-Prinzip, Protokolle).
7. Ausblick: Wo KI den größten Hebel hat
Kurzfristig: Durchlaufzeiten sinken, weil Medienbrüche und Nachforderungen abnehmen; Bearbeitungsqualität steigt durch standardisierte Checks.
Mittelfristig: BIM-basierte Regelprüfung wird breiter nutzbar; Kommunen definieren Prüfkataloge mit Ermessensleitlinien.
Langfristig: Möglich bleibt eine teilautomatisierte Bescheiderstellung bei gebundenen Teilakten (z. B. Gebührenfestsetzung), der Gesamtbescheid bleibt menschliche Entscheidung.
Fazit
Die digitale Baugenehmigung ist Realität – die KI-gestützte Baugenehmigung ist praxisreif, solange sie assistiert statt entscheidet. Projekte wie im Neckar-Odenwald-Kreis zeigen: Wenn Prozess- und Datenstandards (XBau/BIM) stehen und Rechtsgrenzen (-§ 35a VwVfG) beachtet werden, entsteht Tempo mit Qualität. Genau dort liegt der Hebel für mehr Bezahlbarkeit und Planungssicherheit – heute.